Wiederlader, Vorderlader und Böllerschießen
Zum Wiederladen, Vorderladen und Böllerschießen benötigt man eine besondere Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes.
Bei Kursbeginn muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen (§34 der 1.VO SprengG).
Die Anfragen werden an einen für diese Ausbildung zugelassenen Sachverständigen übermittelt, welcher bei entsprechender Beteiligung einen Lehrgang im Schützenkreis Aalen abhält.